AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Firma MKMetering GmbH
I. Geltungsbereich, Ergänzende Vertragsbedingungen
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB) der Firma „MKMetering GmbH“ (im Folgenden „Auftragnehmer“) finden auf alle Vertragsbeziehungen zu Auftraggebern im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen (z.B. Smart Metering) vom Auftragnehmer Anwendung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in einer Individualvereinbarung zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit demselben Auftraggeber, ohne dass Auftragnehmer bei jedem einzelnen Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber auf deren Geltung hinweisen muss. Im Übrigen gelten die jeweiligen zugrunde liegenden Verträge zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Auftraggebers eine Lieferung oder Leistung an diesen vorbehaltlos ausführt.
- Bei vertraglichen Beziehungen mit Auftraggebern, die keine Unternehmer sind, sind die nachfolgenden Regelungen auf das gesetzlich zulässige Maß zu beschränken.
II. Allgemeines
- Telefonische Sprechstunde des Auftragnehmers: Montag bis Freitag, jeweils 09.00 Uhr – 16.00 Uhr.
- Termine nur nach Vereinbarung
III. Angebote, Vertragsschluss
- Angebote von Auftragnehmer sind verbindlich, wenn sie eine Bindungsfrist ausdrücklich enthalten. In anderen Fällen sind Angebote von Auftragnehmer freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn Auftragnehmer dem Auftraggeber Kataloge, Produktbeschreibungen oder technische Dokumentationen überlassen hat.
- Jede Bestellung bzw. Beauftragung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot, sofern sich nicht daraus etwas anderes ergibt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 4 Wochen nach Zugang bei Auftragnehmer anzunehmen. Die Annahme kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten (z.B. Lieferung der Software/Lizenzen bzw. Erbringung der Leistungen an den Auftraggeber) erklärt werden.
- Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Software einer ständigen Weiterentwicklung unterliegt. Soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist, kann der Auftragnehmer deshalb geänderte oder angepasste Software liefern bzw. herstellen oder sonstige Leistungen abweichend von der Vereinbarung erbringen. Eine solche Änderung ist insbesondere dann zumutbar, wenn hierdurch die vereinbarte Funktionstauglichkeit oder Leistung nicht eingeschränkt wird.
- Bei erstmaliger Vertragsbeziehung mit dem Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt bis zu 80% der Projektkosten vom Auftragnehmer zu verlangen. Dies gilt jedoch nur soweit und insoweit, als der Auftragnehmer tatsächlich Kosten durch seine Vorleistung hat. Die Kosten seiner Vorleistung sind dem Auftraggeber gegenüber nur auf dessen ausdrückliches Verlangen darzulegen.